Grundsatzerklärung - Verhalten im geschäftlichen Verkehr (13.11.2023)

Einleitung

Als Dienstleistungsunternehmen mit einer über 131-jährigen Geschichte und Tradition betonen wir unser Engagement für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt sowie für die Verantwortung in Bezug auf unsere Liefer- und Wertschöpfungskette. Die Identifikation mit einem traditionellen Wertesystem und ethischen Grundsätzen gewährleistet auf allen Unternehmensebenen ein umweltbewusstes und nachhaltiges Arbeiten.

Wir sind uns unserer Rolle als verantwortungsbewusstes Mitglied der Gesellschaft und unserer Verpflichtungen gegenüber Kunden, Geschäftspartnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst. Daher bekennen wir uns zu Verhaltensgrundsätzen, die konsequent aus diesem Bewusstsein abgeleitet werden. Diese Grundsätze bilden den Rahmen für unser unternehmerisches und gesellschaftliches Handeln.

Unser Verhaltenskodex ist ein Unternehmensgrundsatz, der in einem fortlaufenden Prozess regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue gesetzliche Bestimmungen sowie andere Erkenntnisse und Anforderungen angepasst wird. Alle Geschäftsführungen haben sich durch ihre Unterschrift freiwillig verpflichtet, den Verhaltenskodex einzuhalten, und werden diese Verantwortung an ihre Mitarbeitenden weitergeben.

Wir verpflichten uns dazu, die Menschenrechte und Umweltbelange sowohl in unserer eigenen Geschäftstätigkeit als auch in der Lieferkette zu respektieren. Wir setzen uns dafür ein, Menschenrechts- und Umweltverletzungen zu verhindern und den Betroffenen Zugang zur Abhilfe zu gewähren. Zusätzlich fordern wir auch unsere Lieferanten und Geschäftspartner dazu auf, den Supplier Code of Conduct zu unterzeichnen.

1. Richtlinien und Standards

VD Mayr hat sich dazu verpflichtet, die weltweit anerkannten Gesetze und Vorschriften im Bereich der Menschen- und Umweltrechte einzuhalten. In dieser Hinsicht legen wir die Mindestanforderungen transparent dar. Wir bekennen uns zu verschiedenen Rahmenvereinbarungen und Übereinkommen, darunter auch die folgenden:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • OECD-Leitfäden
  • ILO-Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • ILO-Kernarbeitsnormen
  • MiLoG – Mindestlohngesetz
  • DSGVO /BDSG – Datenschutzgrundverordnung
  • AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
  • Charta der Vielfalt
  • Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheit
  • LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zusätzlich zu diesen Gesetzen und Vorschriften bilden die Richtlinien von VD Mayr die Grundlage für ein erfolgreiches, faires und umweltbewusstes Handeln, hier insbesondere:

  • Unternehmenspolitik
  • Code of Conduct
  • Supplier Code of Conduct
  • Arbeitsbedingungen-Richtlinie
  • Gleichbehandlungs-Richtlinie
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz-Richtlinie

Sollten die Vorschriften und gültigen Gesetze von den in dieser Grundsatzerklärung festgelegten Anforderungen abweichen, gilt jeweils die strengere Anforderung. Diese Grundsatzerklärung erstreckt sich auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sämtlichen Unternehmensbereichen.

Die Rechenschaftspflicht und Transparenz dieser Erklärung werden durch regelmäßige Prüfungen, staatliche Kontrollmaßnahmen, Managementbewertungen und Nachhaltigkeitsberichte gewährleistet.

2. Menschenrechtsthemen

Durch herausragende Leistungen sowohl in unserer Geschäftsentwicklung als auch in unserem ethischen Verhalten gewährleisten wir die Einhaltung der Menschenrechte. Innerhalb unseres Einflussbereichs respektieren wir die Menschenrechte und führen unsere Geschäfte so, dass wir als vorbildlicher Arbeitgeber und Auftragnehmer gelten. Wir achten die Würde aller Menschen und setzen uns für die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte ein. Jegliche Formen physischen, sexuellen, psychologischen oder verbalen Missbrauchs unserer Mitarbeiter lehnen wir ab. Des Weiteren respektieren wir die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung sowie das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Wir stellen uns gegen jede Missachtung international anerkannter Menschenrechte und Arbeitsbedingungen. VD Mayr setzt sich besonders für die folgenden Menschenrechte ein:

  • Verbot von Kinderarbeit
  • Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Verbot der Diskriminierung
  • Angemessene Vergütung der Arbeitsleistung
  • Wahrung der Arbeitsrechte und Arbeitssicherheit
  • Faire Arbeitsbedingungen
  • Freie Wahl des Arbeitsplatzes
  • Wahrung des Rechts auf Bildung einer Koalition, Vereinigung und Kollektivhandlungen
  • Rechtmäßiger Einsatz von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften
  • Wahrung von Land- und Kommunalrechten

3. Umweltrechtsthemen

VD Mayr engagiert sich für eine vielfältige, lebendige und gesunde Umwelt. Das Unternehmen bekennt sich daher dazu, den Umweltschutz zu fördern, die natürlichen Ressourcen zu schonen und die internationalen Bemühungen zum Klimaschutz zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang hat sich VD Mayr dazu verpflichtet, natürliche Ressourcen verantwortungsbewusst einzusetzen und Umweltbelastungen wie Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch sowie Abfälle zu vermeiden und zu reduzieren, um die Umwelt nicht zu gefährden.

4. Umsetzung Menschenrechtlicher und Umweltrechtlicher Themen

Die Achtung der Menschen- und Umweltrechte ist ein kontinuierlicher Prozess. Die Umsetzung spezifischer Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und entsprechend den sich ändernden Bedingungen sowie unseren Geschäftspraktiken weiterentwickelt. Wir haben beschlossen, die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen aus dem LkSG anzuwenden.

4.1. Verantwortlichkeit

VD Mayr hat klare Verantwortlichkeiten im Risikomanagement für die Wahrnehmung und Einhaltung aller menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten festgelegt. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Achtung der Menschen- und Umweltrechte in unseren Geschäftstätigkeiten sowie in den vor- und nachgelagerten Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Mehrere Abteilungen sind für die operative Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse eingebunden. Diese Abteilungen berichten regelmäßig und anlassbezogen über ihre Ergebnisse, um die Einhaltung des LkSG sicherzustellen.

4.2. Risikoanalyse

Die Identifizierung potenzieller und tatsächlicher Risiken bildet einen wesentlichen Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unser vorrangiges Ziel ist es, potenziell Betroffene zu schützen und nachteilige Auswirkungen auf Menschen- und Umweltrechte zu erkennen, zu verhindern oder zumindest zu minimieren.

Dies schließt besonders die Analyse der Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit allen beschafften Produkten und Dienstleistungen ein. Das unternehmensweite Risiko- und Lieferantenmanagement wird zu diesem Zweck erweitert und um menschenrechtliche sowie umweltbezogene Sorgfaltspflichten ergänzt. Bei Bedarf, beispielsweise bei einem Lieferanten mit erhöhtem Risiko, werden zusätzliche relevante Prozesse und Maßnahmen eingeleitet. Dabei werden neue Risikofelder in unseren Geschäftsbereichen und -beziehungen identifiziert, eingestuft oder kategorisiert.

Die Risikomanagementprozesse berücksichtigen gemeldete Beschwerden und Kritik von Dritten. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Entwicklung und Anpassung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie für Vorschriften, Arbeitsanweisungen, Verfahrensanweisungen, Prozesse und Schulungsthemen.

4.3. Präventionsmaßnahmen

Um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, setzen wir auf das Zusammenspiel verschiedener Präventionsmaßnahmen in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren Zulieferern. Die Konformität unserer internen Prozesse wird von externen Auditoren regelmäßig bestätigt, dazu gehören beispielsweise Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und DIN 77200 (Standard für Sicherheitsdienstleistungen).

Diese Grundsatzerklärung und die dahinterliegende Menschenrechtsstrategie werden wir regelmäßig intern (z.B. für Mitarbeitende) sowie extern (z.B. für Lieferanten und Kunden) kommunizieren. Die Werte dieser Grundsatzerklärung sind im Code of Conduct integriert, wobei eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf die Achtung der nationalen und internationalen Menschenrechte sowie der relevanten gesetzlichen Vorschriften angewendet wird.

4.4. Beschwerdemechanismus und Abhilfe

Die Prävention von Menschenrechtsverstößen und Umweltverletzungen hat bei uns höchste Priorität. Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagementsystem ist ein grundlegender Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um Verletzungen innerhalb unseres Unternehmens oder in unserer Wertschöpfungskette zu verhindern und geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten.

VD Mayr nimmt Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte ernst und stellt öffentlich zugängliche sowie vertrauliche Meldewege bereit. Jede Person kann jederzeit tatsächliche oder vermutete Verstöße von unserer Gesellschaft, Geschäftspartnern oder Lieferanten über diese Wege melden. Abhängig von der Schwere der Verletzung behalten wir uns angemessene Reaktionsmöglichkeiten vor. Unsere E-Mail-Adresse (hinweisgeber@schachermayer.de) steht jeder Person offen, unabhängig vom Bestehen oder der Art der vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung. Über das System können Hinweise und Beschwerden zu jeglichem Verhalten von VD Mayr, unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern abgegeben werden.

Die Bearbeitung der Hinweise und Beschwerden erfolgt durch die Geschäftsführung, welche unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Für das Hinweisgebersystem werden Prozesse definiert, dokumentiert und intern kommuniziert, die in die zukünftige Verfahrensanweisung einfließen. Die Wirksamkeit unseres Beschwerdeverfahrens wird regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, und anlassbezogen überprüft und bei Bedarf angepasst.

4.5. Wirksamkeitskontrolle

Die Effektivität unseres Beschwerdeverfahrens und aller damit verbundenen Sorgfaltsprozesse wird regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, sowie anlassbezogen überprüft und bei Bedarf angepasst. Dies dient dem fortlaufenden Bestreben, nachteilige menschenrechtliche oder umweltbezogene Auswirkungen zu identifizieren, zu verhindern und zu beheben.

4.6. Berichterstattung

Über die Fortschritte in der Umsetzung und Entwicklung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten berichten wir einmal jährlich.

4.7. Kontakt

Für Fragen zu dieser Grundsatzerklärung oder zu anderen menschenrechts- oder umweltrechts- bezogenen Themen wenden Sie sich bitte per E-Mail an hinweisgeber@schachermayer.de

4.8. Schlussbestimmung

Die Grundsatzerklärung zur Wahrnehmung und Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten tritt ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung in Kraft. Diese wurde im Dezember 2023 von der Geschäftsführung der Veranstaltungsdienst Paul Mayr GmbH & Co. KG (VD Mayr) verabschiedet.

Unterzeichnet am 08.12.2023 von Paul Mayr und Markus Vollerthun